Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) baut der Gesetzgeber die Fördermöglichkeit der Regionalen Netzwerkförderung ab 2022 aus. Mit Hilfe dieser Förderung wurden den vergangenen Jahren bundesweit zahlreiche regionale Netzwerke im Bereich Pflege und Demenz aufgebaut.
Ab dem nächsten Jahr können je Kreis oder kreisfreier Stadt zwei regionale Netzwerke und je Kreis oder kreisfreier Stadt ab 500.000 Einwohnern bis zu vier regionale Netzwerke gefördert werden. In den Stadtstaaten (die nur aus einer kreisfreien Stadt bestehen) können pro Bezirk zwei regionale Netzwerke gefördert werden.
Der maximale Förderbetrag pro Netzwerk wird von 20.000 Euro auf 25.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht. Für mehr Transparenz müssen die Landesverbände der Pflegekassen eine Übersicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich geförderten regionalen Netzwerke auf einer eigenen Internetseite veröffentlichen.
Das vollständige Gesetz finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html
Die Förderung von regionalen Netzwerken nach § 45c Abs. 9 SGB XI wird von den jeweiligen Pflegekassen auf Landesebene geregelt.
Den zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.