Eine Haushalts- und Betreuungshilfe einzustellen scheint für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die beste Lösung, um die Pflege zu Hause leisten zu können. Doch oft sind es keine fairen Rahmenbedingungen, unter denen Frauen, zumeist aus Mittel- und Südosteuropa, in Deutschland arbeiten – sie sind akut durch Arbeitsausbeutung gefährdet. Eigentlich müssen diese Frauen in Deutschland angemessen bezahlt und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Rechtlich vorgeschrieben ist eine regelmäßige tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die Einhaltung einer täglichen Mindestruhezeit von elf Stunden und ein freier Tag pro Woche. Die meisten der mittlerweile auf über 150.000 geschätzten mittel- und osteuropäischen Frauen, die in Deutschland als Haushaltshilfe arbeiten, können von solchen Arbeitsbedingungen nur träumen. Für diese Frauen stellt die häusliche Betreuung von Pflegebedürftigen in Deutschland oft die einzige Erwerbsmöglichkeit dar. Sie verlassen ihre eigene Familie, um eine Tätigkeit im Ausland aufzunehmen. (https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflege/haushaltshilfen-legal-beschaeftigen )
In Deutschland stammen die meisten „Live-In“-Pflegekräfte aus Polen. Weitere Herkunftsländer sind die EU-Mitgliedsländer Rumänien, Bulgarien und Ungarn sowie die Nicht-EU-Staaten Ukraine und Moldawien (z.B. Deutscher Caritasverband e.V.2014, 2). Nicht wenige von ihnen wechseln sich in einem festen mehrwöchigen bzw. zwei- oder dreimonatigen Rhythmus jeweils mit einer anderen Pflegekraft ab. Andere unterbrechen ihre Pflegeeinsätze in einem deutschen Privathaushalt nur alle paar Monate für ein oder zwei Wochen. ( Menschenunwürdige Pflegearbeit in deutschen Privathaushalten; Sozialethische Bemerkungen zu den Arbeitsverhältnissen mittel- und osteuropäischer Live-Ins von Bernhard Emunds S. 199 ff)
Die Probleme in diesem Bereich der Versorgung Pflegebedürftiger sind Schwarzarbeit, unklare Arbeitsbedingungen und (teils) mangelndes Fachwissen. Ein neuer DIN-Standard soll diesen Problemen vorbeugen und den Unterstützungsbedürftigen ebenso wie den Live-In Kräften Sicherheit geben sowohl angemessen versorgt zu werden als auch ein arbeitsrechtlich vertretbares Anstellungsprofil zu erleben.
So können sich Vermittlungsagenturen nach der DIN SPEC 33454 über die Dekra zertifizieren lassen und damit werben.
Zu dem Standard gehört dann auch, das zertifizierte Anbieter Familien beraten und der Betreuungs-, Hauswirtschafts- und Pflegebedarf fachlich umfassend dokumentiert wird. Die Beratung erfolgt durch eine examinierte Pflegefachkraft, die die Form der Unterstützung für den Pflegebedürftigen und seiner Familie angemessen darlegt.
Auf der anderen Seite regelt der Standard die soziale Absicherung im Heimatland der Live-In Kräfte und geregelte Arbeitsbedingungen im Haushalt ebenso wie fachliches Grundwissen und Deutschkenntnisse. Der Begriff der 24-Stunden-Pflege „sei irreführend“, eine solche Versorgung sollen Live-In Kräfte nicht leisten.
Die DIN ist ein Ansatz, die Notsituation vieler Familien und Alleinlebender mit Unterstützungsbedarf, über sozial und fachlich vertretbare Richtlinien aufzufangen und damit auch die Not der Pfleger*innen, die den Schritt in die Migration gehen müssen um ihre eigenen Familien zu versorgen, angemessen zu berücksichtigen.
Download der Richtlinie über: https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-33454/333098011
Ansprechpartnerinnen: Ulrike Goldmann und Gabriele Hösl-Brunner