Mit Ende der Reisesaison hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Nationale Teststrategie neu ausgerichtet. Mit einer Zweiten Änderungsverordnung wurden § 1 (4) sowie § 4 (2) Nr. 4 geändert. Änderungsaspekte:
- Testanspruch für Reiserückkehrer auf 10 Tage nach Einreise mit Bezug auf Risikogebiete verlängert;
- Festlegung einer 14-tägigen Aufenthaltsdauer vor Einreise;
- Inlandsbezug: Nach Aufenthalt in Gebieten mit Infektionszahlen von über 50 auf 100.000 Einwohnern.
Die Testverordnung, eine nichtamtliche Gesamtfassung sowie nähere Informationen samt Verordnungen des BMG finden sich unter dem folgenden Link: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Zuständiger Referent: Stefan Euler