Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, haben nach § 72 Abs. 3e SGB XI neben der Informationsweitergabe zur Bindung an Tarifverträge resp. an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen bis zum 31. August eines Jahres die maßgeblichen Informationen aus den Tarifverträgen/ kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an die Landesverbände der Pflegekassen zu übermitteln.
Diese Informationen werden für die Erstellung der Tarifübersicht und für die Berechnung des regional üblichen Entlohnungsniveaus sowie für die Berechnung des regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge abgefragt und erfasst.
Der Mitteilung ist die jeweils am 1. August des Jahres geltende durchgeschriebene Fassung des mitgeteilten Tarifvertrags oder der mitgeteilten kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen beizufügen.
Vom GKV-SV haben wir beiliegende Unterlagen zur Erhebung der Tarifinformationen gem. § 72 Abs. 3e SGB XI erhalten:
- Information zur Erhebung
- Ausfüllhilfe zu den erforderlichen Entgeltinformationen auf Formularseite 3 der Erhebungsanwendung
- Excel-Hilfetools zur Unterstützung der Berechnung der erhobenen Entgeltinformationen je Qualifikationsgruppe
Für die Erfassung von mehr als einem angewendeten Tarifvertrag ist der Vorgang in der Präsentation auf den Folien 27 bis 30 beschrieben.
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Tarifmeldung in PDF an: gap@diakonie-hessen.de zu.
Die entsprechenden Informationen und Dateien finden Sie in Kürze auch auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes (Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege - GKV-Spitzenverband) sowie auf der Seite der DatenClearingStelle (DCS) Pflege (www.dcs-pflege.de).
Ansprechpartner/-in: Vittoria Brunetti und Michael Stotz