Mit dem „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG) legt das Bundesgesundheitsministerium gesetzgeberische Korrekturen vor, die insbesondere Missstände bei der „Dauerbeatmung“ und den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation betreffen.
Die Krankenhäuser sollen über die Vergütungszu- und -abschläge dazu gebracht werden, beatmungspflichtige Patient*innen nach Möglichkeit zu entwöhnen. Die außerklinische Dauerbeatmung soll vorwiegend in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden; dazu wird eine neue Leistung - § 37c SGB V - eingeführt.
Die „außerklinische Intensivpflege“ soll an die Stelle der „Beatmungs-WGs“ treten, deren Qualität und wirtschaftliche Rahmenbedingungen seit längerem in der Kritik stehen. Dass der Gesetzgeber hier regulierend und zwar im SGB V – Krankenversicherungsrecht – eingreift, wird von der Diakonie Deutschland begrüßt. Allerdings sind die Regelungen an zwei Punkten unzureichend. Erstens muss der Vorrang der stationären außerklinischen Intensivpflege gegenüber einer ambulanten Versorgung korrigiert werden. Der Gesetzgeber will eine missbräuchliche Inanspruchnahme ambulanter Leistungen verhindern, schießt aber über das Ziel hinaus und trifft vermutlich auch Wohnarrangements von Menschen mit Behinderungen. Zweitens muss die neue Leistung vom Gesetzgeber von der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) abgegrenzt werden.
Die geriatrische Rehabilitation soll künftig durch Sonderregelungen erleichtert werden, die für diesen besonderen Leistungstyp positiv sind, das Rehabilitationsrecht aber unnötig komplizieren. Im konkreten Fall in die richtige Richtung gehen die Festlegung der Dauer der geriatrischen Rehabilitation auf 3 Wochen, die Reduzierung der Mehrkosten, die Versicherte bei der Wahl einer anderen Reha-Einrichtung zu tragen haben und die Aufhebung der Grundlohnsummenbindung für Versorgungsverträge mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die Diakonie Deutschland hat zu dem Entwurf gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege Stellung bezogen und eine eigene Stellungnahme zur Abgrenzung der neuen Leistung von der häuslichen Krankenpflege vorgelegt. https://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmen/positionen