Die FFP2-Maskenpflicht für Heimbewohner gelte so in Hessen nicht, teilte das Ministerium am Freitag, den 28. Oktober 2022 mit. Es verwies auf den im Grundgesetz verankerten Schutz der Wohnung. Gemeinschaftlich von den Bewohnern genutzte Räume seien von der Maskenpflicht auszunehmen. Denn in vulnerablen Einrichtungen seien auch diese Räume zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt.
Über den Bundesrat forderten die Bundesländer den Bund am Freitag außerdem dazu auf, die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz mit einer erneuten Gesetzesänderung zu korrigieren.
In einer Stellungnahme sprachen sich die Länder außerdem dafür aus, die Maskenpflicht für Beschäftigte in den Behindertenwerkstätten aufzuheben. Diese würden gegenüber anderen Gruppen von Beschäftigten in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern durch die Maskenpflicht ungleich behandelt, heißt es darin unter anderem.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte die umstrittene Regel nach ihrem Inkrafttreten Anfang Oktober verteidigt. Er warnte vor hohen Corona-Infektionsrisiken in Gemeinschaftsräumen der Einrichtungen.