Die Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung/CoKoBeV) vom 7. Mai 2020 wurde am 29. Oktober 2020 geändert. Sie bestimmt kontaktreduzierende Maßnahmen zur Verlangsamung des Infektionsgeschehens. Durch die Einschränkung von Kontakten, die Schließung bestimmter Einrichtungen und die aufgestellten Abstands- und Hygieneregelungen sollen Infektionsketten unterbrochen werden.
Nach den Auslegungshinweisen zur CoKoBeV ist u.a. der Besuch von Seniorenbegegnungsstätten für Publikumsverkehr bis zum Ablauf des 30. November 2020 verboten. Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung): https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/20-10-31-auslegungshinweise_cokobev.pdf