In dem Erlass heißt es: "Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern (Großveranstaltungen) mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen sind im Wege einer auf § 28 Infektionsschutzgesetz an die Veranstalter zu richtenden Allgemeinverfügung unverzüglich mit Wirkung spätestens ab 13. März 2020, 8 Uhr zu verbieten. Ein Ausnahmevorbehalt ist nicht zulässig. Die Allgemeinverfügung ist bis 10. April 2020 zu befristen." In einer dazugehörigen Pressemitteilung erklärte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose: „Dieser Schritt wurde notwendig, nachdem sich gezeigt hat, dass unsere Empfehlung durch die Veranstalter und die Gesundheitsämter unterschiedlich interpretiert wird.“
Presseinformation: Hessen erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot von Großveranstaltungen
Tägliche Übersicht der bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen in Hessen, Wiesbaden, den 12. März 2020