Zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege hat die Diakonie nun ein Forderungspapier vorgelegt, dass diese Situation leistungsrechtlich auflöst: Die Krankenhausnachsorge soll einen eigenen leistungsrechtlichen Rahmen erhalten, der den erhöhten Qualifikations- und Personalbedarf durch eine Verbindung Leistungen nach dem SGB XI und V abdeckt. Aus der Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen das richtige Format für diesen Leistungstyp. Daneben soll auch die Verhinderungspflege vorangebracht werden, die aus der Sicht der BAGFW über sogenannte eingestreute Plätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann.
Der Mangel an Kurzzeitpflegekräften zur Krankenhausnachsorge hat in Nordrhein-Westfalen dazu geführt, dass Krankenhäuser diese Aufgabe übernehmen können. Dafür ist eine Vereinbarung des zuständigen Ministeriums mit der Landeskrankenhausgesellschaft und den Pflegekassen
abgeschlossen worden. Stellungnahme der BAGFW