Die als „Dienstleistung bis zur Haustür von Pflegebedürftigen“ aufgrund der Pandemie erweiterten Abrechnungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Unterstützer*innen von pflegebedürftigen Menschen wird verlängert. Die Einsätze freiwillig Engagierter sind somit weiterhin auch ohne Anerkennungsverfahren der Kassen abrechnungsfähig durch einfache Rechnungslegung.
Anlage: Presseinformation