Das Verfahren zur Qualitätssicherung wurde grundsätzlich geändert. Mit dem neuen Qualitätssystem sollen Bewohner*innen und ihre Angehörigen eine realistische Einschätzung über die Qualität der Pflege bekommen und Pflegeheime vergleichen können. Dadurch soll der Verbraucherschutz gestärkt werden.
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