PKV
Das Antragsformular wurde präzisiert bzw. wurde das Formular im ersten Teil mit einigen Erläuterungen und Hinweisen dahingehend versehen, dass im Antrag an die PKV in diesem Jahr ausschließlich und in jeden Fall nur die Daten aus dem Jahr 2020 anzugeben sind, unabhängig davon, ob der Hospizdienst das Jahr 2019 oder 2020 als Bezugsjahr für die Leistungseinheiten gewählt hat. Das aktualisierte Antragsformular ist als Anlage beigefügt.
Ebenfalls gibt es eine schriftliche Erklärung des Verbands der PKV, dass er die Regelungen der Ergänzungsvereinbarung gegen sich gelten lässt, was vorab bereits mündlich erklärt wurde. Die Erklärung ist ebenfalls beigefügt.
Beihilfe
1) Beitritt
Wir haben die Nachricht erhalten, dass eine weitere Beihilfestelle den vertraglichen Regelungen zwischen den Hospizverbänden und dem BMI beigetreten ist:
Beihilfestelle des Bischöflichen Generalvikariat für das Bistum Osnabrück
Rechnungsanschrift:
GSC Service- und Controlling GmbH
Gereondriesch 13
50670 Köln
Der Beitritt wurde zum 1.04.2021 erklärt.
2) Beihilfebetrag
Der Betrag ist weiterhin unverändert. Voraussichtlich zum 1.01.2022 soll eine Neuberechnung erfolgen. Dies hängt aber von den Gesprächen zwischen dem Verband der PKV sowie dem BMI und weiterhin von den für eine Neuberechnung notwendigen Daten ab, die aktuell (noch) nicht vorliegen.