Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr – durch Urteil vom 26. Februar 2020 – den bisherigen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) für nichtig erklärt, durch den die geschäftsmäßige Förderung der Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt worden war. Zugleich hat es dem Gesetzgeber nahegelegt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Nun liegen erste Gesetzentwürfe vor. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe werden diese von den Autorinnen und Autoren vorgestellt und diskutiert. Dabei ist es das Ziel, die Stärken der jeweiligen Entwürfe herauszuarbeiten, auf Unklarheiten hinzuweisen und offene Fragestellungen zu benennen. Dies soll helfen, einen vertieften Einblick in die Schwierigkeiten der gesetzlichen Neuregelung zu eröffnen, die dem Gesetzgeber aufgetragen wurde.
Bei der vierten Veranstaltung dieser Reihe wird Frau Rechtsanwältin Katja Keul, MdB, den gemeinsam mit Frau Renate Künast erstellten Gesetzentwurf vorstellen und mit uns diskutieren.
Zu dieser Veranstaltungsreihe laden wir Sie herzlich ein:
Dr. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin & Evangelische Akademie Frankfurt
Prof. Dr. Bernhard Kretschmer, Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen
Programm
19:00 Uhr Begrüßung, Einführung und Moderation
Dr. Kurt W. Schmidt
Zentrum für Ethik in der Medizin & Evangelische Akademie Frankfurt
Prof. Dr. Bernhard Kretschmer
Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen
Impulsvortrag:
Rechtsanwältin Katja Keul, MdB (Bündnis 90/Die Grünen)
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben
Anschließend Podiumsrunde: Stärken, Schwächen und offene Fragen;
Diskussion mit dem Publikum via Live-Chat.
ca. 20:15 Uhr Abschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Die Veranstaltung wird als ZOOM-Meeting durchgeführt. Bis zum 13. Juni angemeldete Teilnehmer*innen können sich über die Chat-Funktion an der Diskussion beteiligen. Fragen und Kommentare für die Diskussion können auch vorab eingereicht und an folgende Email-Adresse gesendet werden:
schmidt@evangelische-akademie.de
Anmeldung:
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich über die Webseite der Evangelischen Akademie Frankfurt:
https://www.evangelische-akademie.de/kalender/neuregelung-des-217-stgb-suizidhilfe-folge-4-2021-06-15/
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie am Tag der Veranstaltung einen Link zur persönlichen Teilnahme an dem Zoom-Meeting.
Aus organisatorischen Gründen ist für jede Veranstaltung dieser Reihe eine separate Anmeldung über den Veranstaltungskalender der Evangelischen Akademie Frankfurt notwendig.
Die Veranstaltungsreihe wird durchgeführt vom Zentrum für Ethik in der Medizin am AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS und der Evangelischen Akademie Frankfurt in Kooperation mit der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Justus-Liebig-Universität Gießen.
Die bisherigen drei Veranstaltungen sind als Aufzeichnungen in der Mediathek der Evangelischen Akademie abrufbar:
a.) Interfraktioneller Entwurf (Prof. Lauterbach et. al.)
https://www.youtube.com/watch?v=saAzdoi3UI0
b.) Augsburg-Münchner-Hallescher Entwurf (Prof. Rosenau et al.)
https://www.youtube.com/watch?v=DX-CJDp216Y
c.) Entwurf der Professoren Borasio, Jox, Taupitz, Wiesing
https://www.youtube.com/watch?v=WWfH6oTV4z8