RLP: Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen in Einrichtungen
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine neue Landesverordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen von Personen in Einrichtungen verabschiedet. Die Verordnung tritt am 16. April 2020 in Kraft und endet am 1. Juni 2020.
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