Anlässlich der Vorstellung eines Gesetzentwurfs zur Regelung des assistierten Suizids am heutigen Donnerstag erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:
" Bei der vom Bundesverfassungsgericht aufgetragenen Neuregelung des assistierten Suizids muss der Gesetzgeber einen umfassenden Blickwinkel auf das Thema einnehmen. Denn hinter den allermeisten Suizidwünschen stehen psychosoziale Krisen, existenzielle Notlagen wie Einsamkeit oder Überschuldung, sowie psychische Erkrankungen. Wir müssen als Gesellschaft erheblich mehr tun, um diese Menschen auf den Weg zurück ins Leben zu holen.
Der assistierte Suizid muss eine sorgfältig geregelte Ausnahme bleiben und der Gesetzgeber muss diese Ausnahme konsequent und flächendeckend durch Maßnahmen einhegen, die Menschen in Krisen unterstützen. "
Die Diakonie Deutschland fordert in diesem Zusammenhang:
- einen bundesweiten Aktionsplan, der die Sensibilität für Menschen in Krisen fördert und die besonders gefährdeten Personengruppen anspricht.
- dass der im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausbau von psychiatrisch-psychosozialen Krisendiensten flächendeckend realisiert wird und diese rund um die Uhr erreichbar sind.
- dass altersspezifische psychotherapeutische Angebote für Kinder und Jugendliche, sowie ältere Menschen, erweitert werden.
- dass alleinlebende ältere Menschen regelhaft durch präventive Hausbesuche angesprochen werden.
- den Ausbau der Palliativversorgung, insbesondere die Erweiterung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung um die psychosoziale und spirituelle Dimension.
- die Ausweitung der Gesundheitlichen Versorgungsplanung am Lebensende über die Pflegeheime und die Einrichtungen der Einrichtungshilfe hinaus.