Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt, die meisten von Angehörigen. Von den 5,3 Millionen pflegenden Angehörigen waren drei Millionen erwerbstätig. Der Großteil der informellen Pflege wird nach wie vor von Frauen geleistet.
Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf der Bundesregierung wurde durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt und berichtet diesem alle vier Jahre zur Situation.
Sein zweiter Bericht baut auf dem im Sommer 2022 veröffentlichten Teilbericht auf, in dem ein konkretes Modell zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld ausgearbeitet wurde.
Dieses sieht die Einführung einer steuerfinanzierten Lohnersatzleistung mit Freistellungsansprüchen vor, die den Menschen gewährt werden sollen, die nahestehende Personen pflegen und dafür ihre Arbeitszeit reduzieren.
Der Bericht umfasst zahlreiche Themenfelder, zu denen der Beirat Handlungsempfehlungen entwickelt hat:
- Familienpflegezeit und Familienpflegegeld
- Zur kulturellen und rechtlichen Logik der Pflege, Konsequenzen und Veränderungsoptionen
- Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche
- Pflegende in kleineren und mittleren Unternehmen (Zwischenergebnis, ohne Handlungsempfehlungen)
- Vereinbarkeit unter den Bedingungen der Covid 19-Pandemie
Er spiegelt dabei die Vereinbarung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz weiterzuentwickeln, wieder.
Zweiter Bericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Ansprechpartnerin: Gabriele Hösl-Brunner