Pflege

Krankenhauswesen

Die Diakonie Hessen als Landesverband vertritt die Interessen der evangelischen Krankenhäuser in den Ausschüssen des Hessischen Sozialministeriums. Hier wird im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes entschieden, wo welche Fachdisziplinen mit welcher Anzahl an Krankenhausbetten in Hessen vorgehalten werden müssen. In diesen Ausschüssen und ihren Arbeitsgruppen hat die Diakonie Sitz und Stimmrecht.

Interessenverband aller Krankenhausträger ist die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG). Sie ist Vertragspartnerin in den für Krankenhausplanung und  Krankenhausfinanzierung zuständigen Gremien des Gesundheitsministeriums sowie Vertragspartnerin der Verbände der Krankenkassen in Hessen für Grundlagenverträge und Rahmenvereinbarungen. Auch im Vorstand der HKG hat die Diakonie Sitz und Stimmrecht.

Aufgabe der Diakonie Hessen ist die sozialpolitische Vertretung der Interessen der diakonischen Krankenhäuser in der Öffentlichkeit und gegenüber der Politik.