Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst (16-26 Jahre)

Beide Freiwilligendienste - Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD) - sind gesetzlich geregelt. Sie dauern in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6 Monate, und können bis auf 18 Monate verlängert werden. Teilnehmen kann man, sobald die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist (je nach Bundesland mit 15 oder 16 Jahren). Im FSJ ist das Höchstalter 26 Jahre. Die Freiwilligendienste beginnen meistens im Spätsommer (August/September).

Freiwillige erhalten eine Einführung in ihre Tätigkeiten, werden praktisch angeleitet und durch hauptamtliche Mitarbeitende begleitet. An 25 Seminartagen tauschen sie ihre Erfahrungen aus und arbeiten an Themen, die sie mit ausgesucht und vorbereitet haben. Unterstützt werden sie dabei von den PädagogInnen der Evangelischen Freiwilligendienste.
Egal ob pädagogische, pflegerische, handwerkliche, hauswirtschaftliche oder andere Aufgaben - Freiwillige können sich in vielen Bereichen ausprobieren.

Die Teilnahme an FSJ/BFD ist nicht an eine Kirchen- oder Religionszugehörigkeit gebunden.

Besonderheiten für Menschen über 27 Jahren (Bundesfreiwilligendienst 27plus)