Kollekte für die Einzelfallhilfen für Flüchtlinge und Asylsuchende - 21. Dezember 2025

Der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie gilt für alle Familien – auch und gerade, wenn sie zur Trennung gezwungen wurden. Bei der Flucht vor Krieg, Verfolgung und anderen Gefahren müssen die Menschen oft die vorübergehende Trennung der Familie in Kauf nehmen. Geschlossene Grenzen machen die Fluchtrouten immer gefährlicher, wie man am täglichen Sterben im Mittelmeer sehen kann. Oftmals macht sich nur ein Teil der Familie auf den Weg, in der Hoffnung, den anderen Teil irgendwann zu sich holen zu können. Auch durch den Krieg in der Ukraine wurden viele Familien getrennt.
Kirchliche und diakonische Beratungsstellen unterstützen Geflüchtete bei der Wiederherstellung der Familieneinheit, u.a. durch die Beteiligung an Kosten für Transfers, Visagebühren und DNA-Tests. Darüber hinaus begleiten die Beraterinnen und Berater geflüchtete Menschen im Asylverfahren, ermöglichen ihre anwaltliche Unterstützung und können in besonderen Notlagen aushelfen.