Leiharbeit in der Pflege

Unsere Forderungen an die Politik

  • Anbieter von Leiharbeit müssen den gleichen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen unterliegen wie Pflegeeinrichtungen. Dazu zählt, dass Mitarbeitende von Leiharbeitsfirmen ebenso verpflichtende Fortbildungen absolvieren.
  • Es müssen verbindliche Regelungen von Mindestvorgaben zur Erfüllung durch die Leiharbeitsfirmen definiert werden. Dies fordern wir unter anderem bei der Ersatzbeschaffung für Personalausfall sowie im Haftungsrecht bei fachlichen Fehlern oder nicht vorhandenen Qualifikationen.
  • Beseitigung der Lohndifferenzen zwischen Leiharbeit und Einrichtungen
  • Kostenträger müssen dazu verpflichtet werden, Mehrkosten durch Leiharbeit zur Sicherstellung der Mindestbesetzung zu finanzieren.
  • Festlegung von Abwerbekarenzzeiten bzw. -kosten für die Leiharbeitsfirmen.
  • Leiharbeitsfirmen müssen auch ihren Beitrag zur Ausbildung leisten und am Ausbildungsfonds beteiligt werden.

Neben den Forderungen an den Gesetzgeber gibt es auch Faktoren, die den grundsätzlichen Einsatz von Leiharbeit reduzieren könnten:

  • finanzielle Förderung alternativer Konzepte wie z.B. Springerkonzepte (siehe hierzu auch Konzertierte Aktion Pflege)
  • vereinfachtes Anerkennungsverfahren von ausländischen Fachkräften zur Personalgewinnung
  • Bleiberecht von Pflegeassistenzpersonen – „Greencard“.

Weitere Informationen

Kontakt

Bettina Mügge

Referentin Ambulante Dienste 

Abteilung Gesundheit, Alter, Pflege (GAP)
Tel.: 069 7947 – 6242
bettina.muegge@diakonie-hessen.de

 

 

Britta Böttger

Referentin für Arbeits- und Sozialrecht

Abteilung Recht
Tel.: 0561 1095 - 3218
britta.boettger@diakonie-hessen.de

Achim Snethlage

Teamleiter Wirtschaftliche Beratung Pflege

Abteilung Wirtschaft
Tel.: 069 7947 - 6382
achim.snethlage@diakonie-hessen.de