"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit"
(Sozialgesetzbuch VIII §1)
Die Diakonie Hessen tritt anwaltschaftlich für Kinder, Jugendliche und Familien ein. In den sozial- und familienpolitischen Gremien des Bundes und des Landes arbeitet die Diakonie gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen kontinuierlich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der „Hilfen zur Erziehung“ und setzt sich auf politischer Ebene für die Kinderrechte und den Kinderschutz ein.
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Immer mehr Kinder und Jugendliche wachsen unter schwierigen Bedingungen auf, sind konfrontiert mit Armut, geringen Bildungschancen und einer unsicheren Zukunft. In der gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Lage müssen sich Kinder und Jugendliche hohen Leistungsanforderungen in einer immer globaleren und unsichereren Gesellschaft stellen und sind gleichzeitig erhöhten Risiken ausgesetzt. Jugendhilfe ist gefordert, jene Lücken zu füllen, die durch negative gesellschaftliche Veränderungen in der Sicherstellung einer gelingenden Sozialisation entstehen.
Die Jugendhilfe der Diakonie orientiert sich an den Unterstützungsbedarfen der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien, entwickelt immer wieder neue, innovative Angebote, um den Kindern und Jugendlichen individuelle Hilfen bereitstellen zu können. Dabei wird auf Partizipation und Inklusion besonderer Wert gelegt.
Hilfe zur Erziehung
Hilfe zur Erziehung wird durch Mitgliedseinrichtungen und regionale Diakonische Werke unter dem Dach der Diakonie angeboten. Dazu zählen zum Beispiel:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Tagesgruppen
- Betreutes Wohnen
- Schulen für Erziehungshilfe
- und weitere spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Eltern.
Die Vermittlung in die Einrichtungen und die Finanzierung ist in der Regel Aufgabe des Jugendamts. Im SGB VIII ist der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung für Sorgeberechtigte geregelt, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen durch die eigenen Möglichkeiten der Erziehung nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn diese auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist.
Einrichtungen mit Hilfen zur Erziehung finden Sie in dieser Übersicht.
Ausbildung und Beschäftigung in der Kinder- und Jugendhilfe
Die Mitgliedseinrichtungen zählen zu den großen Arbeitgebern im sozialen Bereich und suchen immer wieder gut qualifiziertes Fachpersonal, das bereit ist, sich mit Sensibilität und Engagement um die Förderung von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.
Die kirchlichen und diakonischen Ausbildungsstätten bieten vielseitige und umfangreiche Aus- und Weiterbildungen in den sozialen Berufen an. Weitere Berufsinformationen finden Sie auch unter www.soziale-berufe.com.
Ausbildungsstätten von Kirche und Diakonie