Kinder- und Jugendhilfe

"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit"

(Sozialgesetzbuch VIII §1)

Die Diakonie Hessen tritt anwaltschaftlich für Kinder, Jugendliche und Familien ein. In den sozial- und familienpolitischen Gremien des Bundes und des Landes arbeitet die Diakonie gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen kontinuierlich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der „Hilfen zur Erziehung“ und setzt sich auf politischer Ebene für die Kinderrechte und den Kinderschutz ein.

Weitere Infos zum Thema erhalten Sie hier:

Immer mehr Kinder und Jugendliche wachsen unter schwierigen Bedingungen auf, sind konfrontiert mit Armut, geringen Bildungschancen und einer unsicheren Zukunft. In der gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Lage müssen sich Kinder und Jugendliche hohen Leistungsanforderungen in einer immer globaleren und unsichereren Gesellschaft stellen und sind gleichzeitig erhöhten Risiken ausgesetzt. Jugendhilfe ist gefordert, jene Lücken zu füllen, die durch negative gesellschaftliche Veränderungen in der Sicherstellung einer gelingenden Sozialisation entstehen.

Die Jugendhilfe der Diakonie orientiert sich an den Unterstützungsbedarfen der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien, entwickelt immer wieder neue, innovative Angebote, um den Kindern und Jugendlichen individuelle Hilfen bereitstellen zu können. Dabei wird auf Partizipation und Inklusion besonderer Wert gelegt.

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung wird durch Mitgliedseinrichtungen und regionale Diakonische Werke unter dem Dach der Diakonie angeboten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Tagesgruppen
  • Betreutes Wohnen
  • Schulen für Erziehungshilfe
  • und weitere spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Eltern.

Die Vermittlung in die Einrichtungen und die Finanzierung ist in der Regel Aufgabe des Jugendamts. Im SGB VIII ist der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung für Sorgeberechtigte geregelt, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen durch die eigenen Möglichkeiten der Erziehung nicht gewährleistet ist. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn diese auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist.

Einrichtungen mit Hilfen zur Erziehung finden Sie in dieser Übersicht.

Ausbildung und Beschäftigung in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Mitgliedseinrichtungen zählen zu den großen Arbeitgebern im sozialen Bereich und suchen immer wieder gut qualifiziertes Fachpersonal, das bereit ist, sich mit Sensibilität und Engagement um die Förderung von Kindern und Jugendlichen zu kümmern.

Die kirchlichen und diakonischen Ausbildungsstätten bieten vielseitige und umfangreiche Aus- und Weiterbildungen in den sozialen Berufen an. Weitere Berufsinformationen finden Sie auch unter www.soziale-berufe.com.

Ausbildungsstätten von Kirche und Diakonie

Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren

Zahlreiche Kinder und Jugendliche mussten in der jungen Bundesrepublik bis Anfang der 70er Jahre auch in Heimen der Diakonie Demütigungen und Misshandlungen ertragen. „Gewalt wurde nicht selten als Mittel zur Durchsetzung erzieherischer Maßnahmen eingesetzt. In evangelischen Heimen wurde religiöse Erziehung vielfach mit Zwang verbunden“(Zitat aus der Verlautbarung der EKD vom 11.09.2011).

Bildungs- und Ausbildungschancen wurden oft verwehrt. Junge Menschen wurden nicht gehört, ihre Bedürfnisse ignoriert, die vom Evangelium gebotene Zuwendung und menschliche Wärme verweigert. Viele leiden noch immer unter ihren Erlebnissen und Traumata. Die Evangelische Kirche und die Diakonie sind an jungen Menschen schuldig geworden. Deshalb baten am 11.09.2011 die Evangelische Kirche in Deutschland und das Diakonische Werk der EKD in Berlin öffentlich um Verzeihung.

Das Land Hessen hat bei den Versorgungsämtern besondere Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet. Dort können sich ehemalige Heimkinder informieren, ihre Bedarfe anmelden und Anträge zur Unterstützung und Rentenersatzleistungen aus dem Hilfsfonds stellen.

Auch wenn die Anlauf- und Beratungsstellen des Landes Hessen keine Neuanträge mehr bearbeiten, steht die Diakonie mit ihren Beratungsstellen ehemaligen Heimkindern weiterhin zur Seite. Des Weiteren setzt sie sich in Zusammenarbeit mit der EKHN für die Aufarbeitung des Geschehenen ein und unterstützt die historische Sicherung.

Kontakt

Andrea Schaller

Abteilungsleitung Frauen, Familien, Jugend und Kinder

Tel.: 0561 1095-3118
Fax: 0561 1095-3295
andrea.schaller@diakonie-hessen.de